top of page

Verfahrens- und Umgangsbegleitung
Vormundschaften, Familienrichter*innen

Aufgrund der unterschiedlichen Organisationskulturen betrachten die Fachleute von Justiz und (Sozial-)Pädagogik die gleichen Zielgruppen aus verschiedenen Perspektiven.

 

Das Ziel ALLER ist das Kindeswohl. Beide Institutionen haben aufgrund ihrer Kultur unterschiedliche Wahrnehmungen, Herangehensweisen und Handlungsoptionen.

 

Die Familien, Kinder und Jugendlichen erleben die gerichtlichen Verfahren und die angebotenen „Hilfen“ oftmals als massiven Eingriff in ihr Leben, ihre Autonomie, ihre Wünsche und Träume. Damit einhergehend ist die Angst vor Trennung, Herausnahme und davor, als Eltern versagt zu haben. Das Gefühl, in Konkurrenz mit den Fachkräften der stationären Unterbringung und/oder auch Pflegefamilien zu stehen, erschwert es, diese Hilfen anzunehmen.


Hierdurch werden die Probleme der Umgangsbegleitung, der Vormundschaften/Familienrichter und des Jugendamtes sichtbar. Sie fließen in die konkrete Arbeit ein und erschweren die Kontaktaufnahme, den Bindungsaufbau und die gemeinsame Entwicklung von Perspektiven. Die intrinsische Bindung der Kinder/Jugendlichen zu ihren leiblichen Eltern darf nicht aus dem Blick geraten.


Ziel sollte immer sein, die Rückführung in ein gemeinsames Leben zu ermöglichen. Wenn dies nicht gelingen kann, wird es notwendig, ein vertrauensvolles Miteinander von Eltern, Pflegeeltern/Stationären Einrichtungen zum Wohl der Kinder und Jugendlichen zu schaffen.

bottom of page